Archiv

Sportplatzpflegekostenzuschüsse und Umsatzsteuer

Seit geraumer Zeit besteht ein Klärungsbedarf was die Sportplatzpflegekostenzuschüsse von Gemeinden an Vereine angeht. Besteht dort eine Umsatzsteuerpflicht oder nicht? Die Vereine sind in der Regel gemeinnützig, die Gemeinden und Kommunen nicht.
In der Zwischenzeit gab es sowohl auf Bundesebene als auch hier in Niedersachsen Initiativen zur Verbesserung der Situation für die Vereine. Leider kam es nicht zur gewünschten „großen Lösung“, die in einer Abschaffung dieser Besteuerung – etwa durch eine gesetzliche Klarstellung – bestanden hätte. In Abstimmung mit der OFD Niedersachsen gilt derzeit folgender Sachstand:

  1. Überlässt eine Kommune einem Sportverein einen Sportplatz und beteiligt sie sich an den Kosten, die dem Verein durch die Platzpflege entstehen, fällt Umsatzsteuer an.
  2. Die Umsatzsteuer beträgt 19 %, weil auch ein Garten- und Landschaftsbau-Betrieb den Platz pflegen könnte.
  3. Überlässt eine Kommune einem Sportverein einen Sportplatz und beteiligt sie sich nicht an den Kosten, die dem Verein durch die Platzpflege entstehen, fällt insoweit keine Um-satzsteuer an.
  4. Wendet eine Kommune den in ihrem Bereich ansässigen gemeinnützigen Vereinen los-gelöst von vertraglichen Regelungen Fördermittel zu, unterliegen die Fördermittel grund-sätzlich nicht der Umsatzsteuer. Ob der Verein die Fördermittel für die Platzpflege ver-wendet, ist aus umsatzsteuerlicher Sicht unerheblich.

Die Entscheidung über den jeweiligen Einzelfall trifft das Finanzamt. Vor Vertragsabschluss erlangt ein Verein nur dann Rechtssicherheit, wenn er beim Finanzamt die Erteilung einer verbindlichen Auskunft beantragt. Eine solche Auskunft ist kostenpflichtig.