Übungsleiterzuschüsse

Die Zuschüsse für die Übungsleiter und Trainer (ÜL/T) setzten sich aus Mitteln des Landessportbundes Niedersachsen e.V. (LSB) und der Kommune (Landkreis Göttingen) zusammen.

Mittel des LSB

Das vereinfachte Antragsverfahren erfolgt wie im Jahr 2020 durch ein online-gestütztes Verfahren.

Vereinfacht bedeutet:

  • Antrag und Zusammenstellung einer Bezuschussungsliste der ÜL/T erfolgt online über das LSB-Intranet-Portal. Die Bestätigung ÜL/T Bezuschussung ist dort ebenfalls vorzunehmen.
  • Die Eingaben sind in der Zeit vom 15. März bis 31. Mai möglich und werden für das gesamte Jahr online beantragt.
  • Gefördert werden ÜL/T, d.h. die ausschließlich nebenberuflich für den Verein tätig sind und eine gültige DOSB-Lizenz besitzen.
  • Die Auszahlung erfolgt 2 x im Jahr

Der Verein kann einen ÜL-Zuschuss beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  •  Der Verein ist ordentliches Mitglied des LSB/KSB.
  • Ein gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid) muss vorliegen.
  • Sollte zum Bearbeitungszeitpunkt die Gemeinnützigkeit vor dem 28. Februar des nächsten Kalenderjahres ablaufen, wird für den Nutzer der Hinweis „Die Gemeinnützigkeit des Vereins läuft am <Datum> ab. Bitte beantragen Sie bei Ihrem Finanzamt die Ausstellung eines neuen Freistellungsbescheides. Ohne den Nachweis der Gemeinnützigkeit können keine Fördermittel ausgezahlt werden.“ eingeblendet. Möglicherweise liegt dem KSB auch nicht der aktuelle Freistellungsbescheid vor, so dass nicht zwingend die Abgabe einer Steuererklärung erforderlich ist, sondern nur das Nachreichen des letzten Bescheides, aus dem die aktuellen Daten entnommen werden können (Bescheid bitte an E-Mail petra.graunke@ksb-goettingen-osterode.de).
  •  Die DOSB-Lizenz des ÜL/T muss gültig sein. Sollte eine verlängerte ÜL/T-Lizenz im Intranet noch nicht erfasst worden sein leiten Sie bitte eine Kopie der gültigen DOSB-Lizenz an den KSB weiter (E-Mail petra.graunke@ksb-goettingen-osterode.de)
  • Hauptberuflich beschäftigte ÜL/T sind nicht förderfähig. Als hauptberuflich beschäftigt wird angesehen, wer mindestens 14 Std./Woche dieser Tätigkeit nachgeht. Das entspricht 1/3 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle.
  • Die Zahlung der Vergütung an die ÜL/T muss von den Vereinen unbar bis spätestens 31.12. des Zuschussjahres erfolgen.

Kommunale ÜL-Mittel

  • Die kommunalen ÜL-Mittel werden an die Vereine ausgezahlt, die die Förderrichtlinien des LSB erfüllen.
  • Die Auszahlung erfolgt 2 x im Jahr mit den Mitteln des LSB.

Informationen und Unterlagen zum Download