Klima(s)check für Sportvereine
„Der LandesSportBund Niedersachsen, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz und die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen haben gemeinsam ein neues Förderprogramm für Sportvereine auf den Weg gebracht.
Für die Umsetzung stellt das Umweltministerium bis 2020 pro Jahr 80.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Sportvereine können hierüber bis zu 2.500 Euro für eine qualifizierte Energieberatung erstattet bekommen. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich!
Erläuterung der Vorgehensweise:
- Aus einer von der KEAN erstellten qualifizierten Beraterliste sollte der antragstellende Sportverein mindestens drei geeignete Beratungsbüros heraus suchen.
- Der Verein schreibt diese Beratungsbüros zur Angebotsaufforderung an. Hierfür wurde vom LSB ein Formschreiben entworfen, aus welchem die wesentlichen Anforderungen an das abzugebende Angebot hervorgehen.
- Der Verein stellt einen Förderantrag mittels Antragsformular. Diesem Antrag sind der Eigentumsnachweis der zu untersuchenden Sportstätte sowie die eingegangenen Angebote beizufügen.
- Die Fördervoraussetzungen sind der Durchführungsbestimmung zu entnehmen.
Die erforderlichen Formulare stehen zum Download auf der Web-Site: http://www.lsb-niedersachsen.de/se_fachinformationen10.html und im Intranet zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie entsprechend im Flyer. (Verlinkung)